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UNESCO-Weltnaturerbe Global

- Weltnaturerbe Plitvicer See, Kroatien (Foto: B. Engels)
Der Geiranger-Fjord in Norwegen, der Baikal-See in Russland, die Galapagos-Inseln in Ecuador, die Serengeti in Tansania – das sind vier der derzeit insgesamt 176 Gebiete, die als Weltnaturerbe auf der Welterbeliste der UNESCO eingetragen sind.

- Weltnaturerbe Baikalsee, Russiche Föderation (Foto: BfN)
Nicht alle Gebiete sind so berühmt wie die genannten. Zu den Weltnaturerbestätten zählen auch weniger bekannte Naturschätze wie der für seine Berggorillas bekannte Bwindi Nationalpark in Uganda, die Höhlen von Skocjan in Slowenien oder die Regenwälder von Atsinanana in Madagaskar.
Das Welterbeübereinkommen definiert in Artikel 2 „Naturerbe“ als:
- Naturgebilde, die aus physikalischen und biologischen Erscheinungsformen oder – gruppen bestehen, welche aus ästhetischen oder wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem universellen Wert sind
- Geologische und physiogeographische Erscheinungsformen und genau abgegrenzte Gebiete, die den Lebensraum für bedrohte Pflanzen- und Tierarten bilden, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellen Wert sind,
- Naturstätten, oder genau abgegrenzte Naturgebiete, die aus welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung oder natürlichen Schönheit wegen von außergewöhnlichem universellen Wert sind.
Der außergewöhnliche universelle Wert bezeichnet eine natürliche Bedeutung, die so außergewöhnlich ist, dass sie die nationalen Grenzen durchdringt und sowohl für gegenwärtige als auch für zukünftige Generationen der gesamten Menschheit von Bedeutung ist. Die Kriterien für die Beurteilung des außergewöhnlichen universellen Wertes legt das Welterbekomitee fest (Artikel 49 der Durchführungsrichtlinien des Übereinkommens).