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Welterbestätten in Deutschland
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung des Welterbeübereinkommens zum einen verpflichtet, seine Natur- und Kulturgüter mit Bedeutung für die gesamte Menschheit zu erhalten. Zum anderen übernimmt es die Verantwortung, Güter mit einem „außergewöhnlichen und universellen Wert“ für die Aufnahme in die Welterbeliste vorzuschlagen.
Der Blick auf die aktuelle Welterbeliste zeigt, dass bei den Schutzbemühungen welt- und deutschlandweit ein Missverhältnis zwischen Kulturgütern und Naturgütern besteht. Von den insgesamt 33 Welterbestätten in Deutschland zählen zwei zu den Naturerbestätten, die Fossilienfundstätte Grube Messel in Hessen und seit 2009 auch das Wattenmeer. Bei den restlichen 31 handelt es sich um Kulturerbestätten, z.B. den Kölner Dom, den Muskauer Park oder die ehemalige Zeche Zollverein in Essen.
Verstärkte Schutzbemühungen für Naturgüter
Im Jahr 2004 wurde im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz ein Forschungsprojekt durchgeführt, um potenziell geeignete Naturstätten für eine Nominierung als UNESCO-Welterbestätte in Deutschland zu ermitteln. Die so identifizierten Naturstätten wurden in Hinblick auf ihre Erfolgs-chancen im Falle einer Nominierung überprüft. Als Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass so genannte „serielle Nominierungen“ wesentlich höhere Aussichten auf Erfolg haben. Serielle Nominierungen umfassen mehrere Einzelgebiete. Auch mehrere Staaten können gemeinsam die serielle Nominierung eines Naturerbes erarbeiten. Diese Möglichkeit ist insbesondere für Naturgüter in Europa wichtig. Auf Grund der intensiven Besiedlung sind hier viele natürliche Lebensräume stark vereinzelt und lassen ihre weltweite Bedeutung erst durch eine europaweite Betrachtung erkennen. In der vergleichenden Untersuchung wurden zahlreiche Naturgüter bewertet. Dabei kristallisierten sich die deutschen Buchenwaldvorkommen als Naturgut von „außergewöhnlichem universellem Wert“ heraus. Ihre Bedeutung erschließt sich vor allem durch die Vielfalt ihrer Verbreitungsformen und Ausprägungen. Hier nehmen die deutschen Buchenwälder eine besondere Stellung ein. Daher wurden die Chancen einer Nominierung deutscher Buchenwälder in Form einer seriellen europäischen Nominierung durch eine Machbarkeitsstudie im Jahr 2006 näher untersucht. Als Ergebnis wurden im Februar 2007 fünf deutsche Buchenwaldgebiete als zukünftige Welterbenominierung vorgeschlagen. Sie sollen die Weltnaturerbestätte „Buchenurwälder der Karpaten ergänzen“.
Die 36 UNESCO-Welterbestätten in Deutschland:
Aachener Dom (Datum der Aufnahme: 1978)
Speyerer Dom (1981)
Würzburger Residenz und Hofgarten (1981)
Wallfahrtskirche "Die Wies" (1983)
Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl (1984)
Dom und Michaeliskirche in Hildesheim (1985)
Römische Baudenkmäler, Dom und Liebfrauenkirche von Trier (1986)
Hansestadt Lübeck (1987)
Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin (1990)
Kloster Lorsch (1991)
Bergwerk Rammelsberg und Altstadt von Goslar (1992)
Altstadt von Bamberg (1993)
Klosteranlage Maulbronn (1993)
Stiftskirche, Schloss und Altstadt von Quedlinburg (1994)
Völklinger Hütte 1994)
Grube Messel (1995)
Kölner Dom (1996)
Das Bauhaus und seine Stätten in Weimar und Dessau (1996)
Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg (1996)
Klassisches Weimar (1998)
Wartburg (1999)
Museumsinsel Berlin (1999)
Gartenreich Dessau-Wörlitz (2000)
Klosterinsel Reichenau (2000)
Industriekomplex Zeche Zollverein in Essen (2001)
Altstädte von Stralsund und Wismar (2002)
Oberes Mittelrheintal (2002)
Rathaus und Roland in Bremen (2004)
Muskauer Park (2004)
Grenzen des Römischen Reiches: Obergermanisch-raetischer Limes (2005)
Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof (2006)
Siedlungen der Berliner Moderne (2008)
Wattenmeer (2009)
Fagus-Werk in Alfeld
Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz, Slowenien (transnational): Prähistorische Pfahlbauten rund um die Alpen (deutscher Teil: Pfahlbaufundstellen am Bodensee, in Oberschwaben, südlich von Augsburg und im Starnberger See)
Alte Buchenwälder Deutschlands