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Das Welterbeübereinkommen der UNESCO
Am 16. November 1972 auf der 17. Generalkonferenz der UNESCO wurde das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ verabschiedet, auch Welterbeübereinkommen oder Welterbekonvention genannt. Es ist das international bedeutendste Instrument zum Schutz unseres kulturellen und natürlichen Erbes. Bis heute haben 186 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, darunter im Jahr 1976 auch Deutschland.
Leitidee des Welterbeübereinkommens ist gemäß seiner Präambel die „Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen“. Als Weltnaturerbe werden demnach einzigartige Naturphänomene, als Weltkulturerbe einzigartige menschliche Kulturleistungen bezeichnet.Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, die innerhalb ihrer Grenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten. Das wichtigste Instrument des Übereinkommens ist die UNESCO-Welterbeliste. Hier werden einmalige Naturlandschaften, geologische Formationen, Kulturlandschaften und Kulturgüter von überragender weltweiter Bedeutung aufgenommen. Voraussetzungen für ihre Aufnahme sind vor allem ihr außergewöhnlicher universeller Wert, ihre Unversehrtheit und die Gewährleistung ihres Schutzes. Wenn Vertragsstaaten die Aufnahme entsprechender Stätten innerhalb ihrer Grenzen beantragen, erkennen sie die weltweite Bedeutung dieser Stätten an und verpflichten sich dazu, sie zu erhalten. Welterbestätten, die einer besonderen Bedrohung ausgesetzt sind, werden in der „Liste des gefährdeten Welterbes“ aufgeführt. Die für diese Gebiete erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen können mit Hilfe des „Welterbe-Fonds“ finanziert werden. Derzeit umfasst die Welterbeliste 890 Stätten in 148 Staaten, von denen 689 Kultur- und 176 Naturerbestätten sind, sowie 25 so genannte „Mixed Sites“, die sowohl Kultur- als auch Naturerbestätte sind. Die „Liste des gefährdeten Welterbes“ zählt 30 Stätten, darunter die Galapagosinseln in Ekuador und die Altstadt Jerusalems (Stand Oktober 2009).
Weitere Informationen
Offizielle Webseite der Welterbekonvention
UNESCO-Welterbe Deutschland
UNESCO Deutschland
Deutsche Stiftung Welterbe
Text des Übereinkommens
Durchführungsrichtlinien (in englischer Sprache)