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Bedeutung der Nominierung

Der Status als Weltnaturerbe stellt eine besondere Auszeichnung und einen enormen Imagegewinn für die beteiligten Regionen dar. Eine Eintragung der deutschen Buchenwälder in die UNESCO-Welterbeliste würde diese auf die gleiche Stufe stellen wie den Grand Canyon in den USA oder die Serengeti in Tansania.

 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Nominierung

Um in die Welterbeliste eingetragen zu werden, müssen die Kriterien des Welterbeübereinkommens erfüllt werden. Maßgebend ist immer die außergewöhnliche universelle Bedeutung, der so genannte „outstanding universal value“. Außerdem wird abgewogen, ob die nominierte Stätte ein ausreichendes Maß an Integrität (gemeint ist die relative Unversehrtheit des natürlichen Zustandes) oder Authentizität (gemeint ist die Echtheit bei Kulturstätten) besitzt. Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass die Stätte über einen ausreichenden Schutz- und Verwaltungsplan verfügt, der ihren Erhalt sicherstellt.

Der Nominierungsprozess

Die vollständige Bewerbung der Gebiete, das so genannte Nominierungsdossier, kann jeweils zum 1. Februar eines Jahres beim UNESCO-Welterbezentrum eingereicht werden. In den folgenden Monaten wird das Dossier zunächst vom Welterbezentrum auf Vollständigkeit überprüft. Anschließend prüfen Experten der Weltnaturschutzunion IUCN in ihrer offiziellen Funktion als Beratungsorgan für Naturerbe-Nominierungen das Dossier und beurteilen, ob das Gebiet die Anforderungen des Welterbeübereinkommens erfüllt. Zu dieser Evaluierung gehört auch eine Vor-Ort-Begehung des Nominierungsgebietes. Die IUCN gibt auf Grundlage ihrer Expertenprüfung eine Empfehlung an das Welterbekomitee ab. Dieses entscheidet ein Jahr nach Einreichen des Dossiers über die Aufnahme in die Welterbeliste. Das Welterbekomitee besteht aus 21 Vertretern der Mitgliedsstaaten des Übereinkommens. Die Aufnahme der deutschen Buchenwälder könnte im Sommer 2011 erfolgen.

 

Weitere Informationen

Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste